Die Förderung von Bildung, Erziehung,
Kultur,
des Umwelt-, Landschafts-, Denkmalschutzes
und des Heimatgedankens,
die Förderung der Jugendhilfe, Altenhilfe und des Sports,
die Förderung des traditionellen Brauchtums und der Dorfgemeinschaft,
mildtätige Zwecke, wie die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf
die Hilfe anderer angewiesen sind,
im Bereich der Stadt Göttingen mit seinen Ortsteilen, insbesondere dem Ortsteil Esebeck, unter bestimmten Voraussetzungen in Ausnahmefällen auch außerhalb der Stadt Göttingen.
Anerkennung vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport am 21. November 2007.
Seit dem 01.07.2014 das Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
AZ 11741/42-99